Antrag in der Sitzung der GV vom 08.09.2022

Antrag der FWG in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.09.2022

Erneute Veränderungssperre für den Planungsbereich des Bebauungsplanes „Alt Niederhofheim West“

– Antrag der FWG-Fraktion –

Sachdarstellung / Begründung:

Ausweislich des Artikels mit Aussagen der Bürgermeisterin im Höchster Kreisblatt vom 24.08.2022 konnte die Planung für den Planungsbereich des Bebauungsplanes „Alt Niederhofheim West“ bis jetzt nicht abgeschlossen werden. Eine erste Verlängerung der von der Gemeindevertretung am 24.02.2019 beschlossenen Veränderungssperre ist durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.01.2021 bis zum 16.02.2022 erfolgt. Die seinerzeitige Begründung für die Verlängerung ergab sich aus der noch ausstehenden Veröffentlichung des RP Darmstadt zu den neuen Hochwasserlinien, die für das Jahr 2021 angekündigt waren. Eine weitergehende Verlängerung der Veränderungssperre über den 16.02.2022 wurde der Gemeindevertretung nicht zur Beschlussfassung vorgelegt. Dies obwohl sich weiterhin an mehreren Stellen im Planungsgebiet Eigentümer mit Bauabsichten tragen und dies möglicherweise dem zu beschließenden Bebauungsplan entgegensteht. Da neben der Frage des Hochwasserschutzes auch Fragen des Denkmalschutzes einen Großteil des Gebietes in Form von Ensembleschutz und Einzeldenkmälern betrifft, stellt allein diese Konstellation eine erhebliche Schwierigkeit bei der Planerstellung dar, so dass die noch ausstehende Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde eine erneute Veränderungssperre erforderlich macht um zu verhindern, dass in dem vom Bebauungsplan „Alt Niederhofheim West“ überplanten Bereich bis zur Rechtskraft desselben keine gravierenden und dem bisherigen Planungsstand widersprechenden Baumaßnahmen durchgeführt werden.

Die Veränderungssperre soll daher gemäß §§ 14, 17 Abs. 3 BauGB erneut für ein Jahr bis

zum 08.09.2023 beschlossen werden.

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Veränderungssperre gemäß Anlage 1. (Details hierzu auf Anfrage)