Antrag in der Sitzung der GV vom 07.09.2023

Antrag der FWG in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.09.2023:

Förderung von Balkon-Solaranlagen für Liederbacher Bürger

Sachdarstellung / Begründung:

Bereits am 30.11.2020 hatte die FWG den Antrag gestellt, im Hinblick auf den immer weiter voranschreitenden Klimawandel und die Einhaltung der Pariser Klimaziele (Begrenzung der rderwärmung) die Anschaffung und den Betrieb von sogenannten „Balkon-Solaranlagen“ zu fördern. Dieser Antrag weilt seither im Haupt- und Finanzausschuss. Einige Zeit später stellte die Kreisantragskoalition einen ebensolchen Antrag für Bürger des MTK. Daraufhin wurde bei der Beratung des Antrages im HFA darauf verwiesen, dass man keine Doppelförderung wolle (sinnvoll) und man erstmal die Erfahrungen im MTK abwarten wolle. Auch bei den letzten Haushaltsberatungen wurde nochmal darauf verweisen. Nunmehr war bereits im Frühsommer in einer Mitteilung des MTK zu lesen, dass der Fördertopf vollkommen ausgeschöpft wäre.

Um den Liederbacher Bürgern, die eine solche Anschaffung in Erwägung ziehen, einen zusätzlichen Anreiz zum Klimaschutz zu geben, wäre es daher nunmehr angebracht, eine Förderrichtlinie (die sich nahe an der des MTK oder diverser Nachbarkommunen orientieren könnte) zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorzulegen.  

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Förderprogramm für einen kommunalen Investitionszuschuss für sogenannte Balkon-Solaranlagen für Liederbacher Privathaushalte zu erarbeiten. 

Für die Gesamtförderung sollte p.A. ein Betrag in Höhe von insgesamt 10.000,-€ zur Verfügung gestellt und für 2023 (p.a.r.) über den Nachtragshaushalt abgebildet werden.