Antrag in der GV-Sitzung vom 10.10.2024

Umgang mit der Teillegalisierung von Cannabis in Liederbach
Sachdarstellung/ Begründung:

1. Kinder, Jugendliche und Familien aller Altersgruppen bilden einen wesentlichen Teil der
Besucher der Liederbacher Feste/Veranstaltungen. Der Jugendschutz bildet auch einen
elementaren Bestandteil des KCanG. Danach ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer
Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten. Die
Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist auf den Liederbacher Veranstaltungen generell
anzunehmen. Daher sollte – auch um Grauzonen und Diskussionen zu vermeiden – der
Konsum von Cannabis auf den Festplätzen verboten werden.
2. Auch die weiteren genannten Feste sollen allen Altersgruppen offenstehen.
3. Auch die Liegenschaften der Gemeinde (Rathaus, Sportplatz, Skaterbahn, etc.) sollen
allen Bürgerinnen und Bürgern – auch und insbesondere Minderjährigen – offenstehen.
Unabhängig von gesetzlichen Verboten bspw. durch die Nähe zu Kindergärten, -spielplätzen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.