Anträge in der Sitzung der GV vom 02.02.2023

Anträge der FWG in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 02.02.2023:

  • Satzung über die vorübergehende Unterbringung Hilfebedürftiger
  • Regelmäßiger Bericht über gemeindeeigene Baumaßnahmen in Liederbach
  • Zwischenabrechnung über das Neubaugebiet Quartier Mixte

Satzung über die vorübergehende Unterbringung Hilfebedürftiger

– Antrag der Freie Wähler – FWG Liederbach –

Sachdarstellung / Begründung:

Wie in den letzten Wochen und Monaten immer wieder berichtet wurde, gibt es auch in Liederbach diverse auszugsverpflichtete Asylbewerber aus den Unterkünften des Main-Taunus-Kreises. Die Gemeinde hat selbst einige Unterbringungsmöglichkeiten, die dafür auch genutzt werden (könnten). Um das Verhalten innerhalb dieser Unterkünfte sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren zu regeln, ist es sinnvoll, eine Satzung über die vorübergehende Unterbringung Hilfebedürftiger zu erlassen, in der diese Punkte geregelt sind.

Neben dem Main-Taunus-Kreis haben auch andere Kommunen bereits solche Satzungen erlassen, um u.a. die Kosten verursachergerecht unter Berücksichtigung des KAG.(Kommunalabgabengesetz – also nur die tatsächlich anfallende Höhe) weiter berechnen zu können und die zu ermittelnden Gebühren in eben dieser Höhe ggf. rechtssicher bei den Kostenträgern geltend machen zu können.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand möge prüfen, ob es für Liederbach sinnvoll ist, eine entsprechende Satzung über die vorübergehende Unterbringung Hilfebedürftiger in Liederbach zu schaffen und dort das Verhalten innerhalb dieser Unterkünfte sowie die Erhebung von Nutzungsgebühren zu regeln. Hierbei sollen auch die finanziellen Auswirkungen im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Mitarbeitern (aktuelle und neu einzustellende) im Rathaus geprüft werden. Das Ergebnis ist sodann dem SKS sowie dem HFA zur weiteren Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzulegen.

Bericht über gemeindeeigene Baumaßnahmen in Liederbach

– Antrag der Freie Wähler – FWG Liederbach –

Sachdarstellung / Begründung:

Wie bei den Haushaltsberatungen klar wurde, gibt es einen hohen Stau an investiven Maßnahmen, die irgendwann in der Vergangenheit beschlossen wurden und noch nicht begonnen bzw. vollendet sind oder sich mitten in der Bauphase befinden. Im Main-Taunus-Kreis ist es üblich, dass der Landrat samt Kreisausschuss mehrfach pro Jahr die Kreistagsabgeordneten über den jeweiligen Stand der Dinge informiert, so dass hier ggf. frühzeitig gegengesteuert werden kann und die Kreistagsabgeordneten stets informiert sind. Dies wäre auch für Liederbach sehr hilfreich, wie die Beratungen zum Haushalt zeigten.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, dem BPU quartalsweise einen schriftlichen Bautenstandsbericht mit den jeweils relevanten Informationen zu den einzelnen Bauvorhaben zur Beratung und Kenntnisnahme vorzulegen. Aus diesem Bericht sollte – z.B. analog des Bautenstandsberichts des MTK – jeweils ersichtlich sein, in welchem Stadium sich die Baumaßnahme befindet, wann die weiteren Schritte sowie die Fertigstellung zu erwarten sind und welche finanziellen Mittel zum einen dafür eingeplant sind und wie viel davon bereits ausgegeben wurden. Sofern eine Kostenüberschreitung absehbar ist, sollte dies ebenfalls frühzeitig im Bericht kundgetan werden.

Zwischenabrechnung über das Neubaugebiet Quartier Mixte

– Antrag der Freie Wähler – FWG Liederbach –

Sachdarstellung / Begründung:

Wie in den Haushaltsberatungen mitgeteilt wurde, sind noch nicht alle Leistungen zum Neubaugebiet Quartier Mixte endabgerechnet. Nichtsdestotrotz spielen die Einnahmen aus diesem Gebiet eine große Rolle, u.a. für die Schaffung der entsprechenden Infrastruktur für die neuen Bewohner dieses Gebietes.

Auch im Hinblick auf andere Neubaugebiete wäre es für die Gemeindevertreter sehr gut, darüber informiert zu werden, welche Einnahmen (z.B. Grundstücksverkäufe, etc.) und Ausgaben (z.B. für Straßen, Wege, Kanäle, Schaffung erforderlicher Kindergartenplätze, Beleuchtung, etc.) es im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet bislang bereits gegeben hat und welche weiteren Kosten und Einnahmen – stand heute – noch erwartet werden können. Ebenso wäre es wichtig zu erfahren, welche Grundstücke (Größe, Lage, Bebaubarkeit) die Gemeinde erhalten hat/wird und ob Sie plant, diese selbst zur Bebauung zu nutzen oder weiter zu veräußern.

Gerade im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage in diesem und den Folgejahren ist es außerordentlich wichtig, frühzeitig über die finanziellen Auswirkungen informiert zu sein, um ggf. rechtzeitig gegensteuern zu können und dies bei weiteren Investitionsentscheidungen mit berücksichtigen zu können.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, eine vorläufige Abrechnung mit den bisherigen Einnahmen und Ausgaben für das Neubaugebiet Quartier Mixte zu erstellen und diese den Gemeindevertretern zur Beratung zur Verfügung zu stellen.